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   VG Bayreuth, 05.01.2021 - B 1 S 20.1440   

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VG Bayreuth, 05.01.2021 - B 1 S 20.1440 (https://dejure.org/2021,15811)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 05.01.2021 - B 1 S 20.1440 (https://dejure.org/2021,15811)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 05. Januar 2021 - B 1 S 20.1440 (https://dejure.org/2021,15811)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FZV § 16 Abs. 2 S. 5; BayVwVfG Art. 49
    Widerruf eines roten Kennzeichens, Eintragung im Fahrtenbuch, Beobachtungen Dritter über Privatfahrten, Ermessensentscheidung

  • bussgeldsiegen.de

    Widerruf rote Kennzeichen - Privatfahrten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Augsburg, 07.07.2015 - Au 3 K 15.22

    Zuteilung von roten Dauerkennzeichen; Widerruf; Zuverlässigkeit (verneint);

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.01.2021 - B 1 S 20.1440
    Die Zuverlässigkeit ist in Anbetracht dieses Schutzzwecks regelmäßig in Frage zu stellen, wenn entweder gegen einschlägige Vorschriften im Umgang mit dem roten Kennzeichen verstoßen wurde oder Verstöße gegen Verkehrsvorschriften bzw. Strafvorschriften vorliegen, die ihrerseits eine missbräuchliche Verwendung von roten Dauerkennzeichen vermuten lassen, oder wenn hinsichtlich des ordnungsgemäßen Führens des Gewerbebetriebs sonstige Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten zutage treten, die eine derartige Vermutung begründen (VG Augsburg, U.v. 7.7.2015 - Au 3 K 15.22 - juris unter Zitierung folgender Rechtsprechung: OVG NW, B.v. 10.4.2012 - 8 B 209/12 - juris Rn. 4 f.; B.v. 4.11.1992 - 13 B 3083/92 - NVwZ-RR 1993, 218 - juris Rn. 7-15; VG Augsburg, U.v. 19.5.2009 - Au 3 K 08.1437 - juris Rn. 22; U.v. 20.2.2009 - Au 3 K 08.1399 - juris Rn. 23; VG Ansbach, B.v. 5.7.2013 - AN 10 S 13.985 - juris Rn. 23).

    Im Interesse der öffentlichen Sicherheit, deren Schutz der Widerruf der Zuteilung nach § 16 Abs. 2 FZV bezweckt, sind diese Folgen des Widerrufs vom Antragsteller jedoch hinzunehmen (VG Augsburg, U.v. 7.7.2015 - Au 3 K 15.22 - juris).

    Ein Absehen vom Widerruf in Ausübung behördlichen Ermessens würde eine außergewöhnliche Interessenlage des Betroffenen voraussetzen, die das öffentliche Interesse am Widerruf überwiegen würde (VG Augsburg, U.v. 7.7.2015 - Au 3 K 15.22 - juris, VG Stade, U.v. 12.2.2018 - 1 A 364/16 - juris; Dauer in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage, 2019, Rn. 15 zu § 16 FZV).

  • VG Kassel, 13.08.2015 - 1 L 894/15

    Widerruf der Zuerteilung von "roten Kennzeichen"

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.01.2021 - B 1 S 20.1440
    Die Vorschrift ist analog im Falle eines Widerrufs vor regulärem Fristablauf anzuwenden (VG Kassel, B.v 13.8.2015 - 1 L 894/15.KS - juris).

    Zwar wirkt sich der Sofortvollzug des Widerrufs auf die Berufsausübung des Antragstellers zwar erschwerend, jedoch noch nicht existenzgefährdend aus und ist daher zumutbar (vgl. hierzu VG Kassel, B.v. 13.8.2015 - 1 L 894/15.KS - juris).

  • VGH Bayern, 07.12.2009 - 11 ZB 09.1659

    Widerruf der Zuteilung von roten Kennzeichen; nicht mehr gegebene Zuverlässigkeit

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.01.2021 - B 1 S 20.1440
    Dies stelle keine Überlassung für eine Probefahrt dar, sondern einen Verstoß gegen die Bedingungen für die Verwendung von roten Kennzeichen (BayVGH, B.v. 7.12.2009, 11 ZB 09.1659).

    Das zwei oder drei Tage dauernde Überlassen von Fahrzeugen mit rotem Kennzeichen an Kaufinteressenten stelle deshalb keine Überlassung für eine Probefahrt, sondern einen Verstoß gegen die Bedingungen für die Verwendung eines roten Kennzeichens dar, der die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertige (BayVGH, B.v. 28.7.2009 - 11 ZB 09.742 und B.v. 7.12.2009 - 11 ZB 09.1659 - juris).

  • VG Stade, 12.02.2018 - 1 A 364/16

    Ermessen; rote Kennzeichen; Widerruf; Zuverlässigkeit

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.01.2021 - B 1 S 20.1440
    Ein Absehen vom Widerruf in Ausübung behördlichen Ermessens würde eine außergewöhnliche Interessenlage des Betroffenen voraussetzen, die das öffentliche Interesse am Widerruf überwiegen würde (VG Augsburg, U.v. 7.7.2015 - Au 3 K 15.22 - juris, VG Stade, U.v. 12.2.2018 - 1 A 364/16 - juris; Dauer in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage, 2019, Rn. 15 zu § 16 FZV).
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.01.2021 - B 1 S 20.1440
    Die Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn der Behörde alle für ihre Entscheidung maßgeblichen Tatsachen und Umstände bekannt sind einschließlich der für eine Ermessensentscheidung wesentlichen Umstände (vgl. BVerwGE 70, 356 ff.).
  • VG Koblenz, 24.09.2015 - 5 L 794/15

    Rotes Kennzeichen zu Recht entzogen

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.01.2021 - B 1 S 20.1440
    Es ist daher von einer privaten Nutzung des roten Kennzeichens durch den Antragsteller auszugehen, was die Unzuverlässigkeit i.S.v. § 16 FZV nach sich zieht (VG Koblenz, B.v. 24.9.2015 - 5 L 794/15.KO, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.1992 - 13 B 3083/92

    Rote; Dauerkennzeichen; Ausgabe; Zuverlässigkeit; Kennzeichen; Rote Nummern;

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.01.2021 - B 1 S 20.1440
    Die Zuverlässigkeit ist in Anbetracht dieses Schutzzwecks regelmäßig in Frage zu stellen, wenn entweder gegen einschlägige Vorschriften im Umgang mit dem roten Kennzeichen verstoßen wurde oder Verstöße gegen Verkehrsvorschriften bzw. Strafvorschriften vorliegen, die ihrerseits eine missbräuchliche Verwendung von roten Dauerkennzeichen vermuten lassen, oder wenn hinsichtlich des ordnungsgemäßen Führens des Gewerbebetriebs sonstige Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten zutage treten, die eine derartige Vermutung begründen (VG Augsburg, U.v. 7.7.2015 - Au 3 K 15.22 - juris unter Zitierung folgender Rechtsprechung: OVG NW, B.v. 10.4.2012 - 8 B 209/12 - juris Rn. 4 f.; B.v. 4.11.1992 - 13 B 3083/92 - NVwZ-RR 1993, 218 - juris Rn. 7-15; VG Augsburg, U.v. 19.5.2009 - Au 3 K 08.1437 - juris Rn. 22; U.v. 20.2.2009 - Au 3 K 08.1399 - juris Rn. 23; VG Ansbach, B.v. 5.7.2013 - AN 10 S 13.985 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 24.03.1999 - 10 CS 99.27
    Auszug aus VG Bayreuth, 05.01.2021 - B 1 S 20.1440
    Die Begründungspflicht soll u.a. der Behörde den Ausnahmecharakter der Vollzugsanordnung vor Augen führen und sie veranlassen, mit besonderer Sorgfalt zu prüfen ("Warnfunktion"), ob tatsächlich ein besonderes Interesse den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung erfordert (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.1999 - 10 CS 99.27 - BayVBl. 1999, S. 465).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2012 - 8 B 209/12

    Widerruf der Zuteilung der roten Kennzeichen zur wiederkehrenden betrieblichen

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.01.2021 - B 1 S 20.1440
    Die Zuverlässigkeit ist in Anbetracht dieses Schutzzwecks regelmäßig in Frage zu stellen, wenn entweder gegen einschlägige Vorschriften im Umgang mit dem roten Kennzeichen verstoßen wurde oder Verstöße gegen Verkehrsvorschriften bzw. Strafvorschriften vorliegen, die ihrerseits eine missbräuchliche Verwendung von roten Dauerkennzeichen vermuten lassen, oder wenn hinsichtlich des ordnungsgemäßen Führens des Gewerbebetriebs sonstige Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten zutage treten, die eine derartige Vermutung begründen (VG Augsburg, U.v. 7.7.2015 - Au 3 K 15.22 - juris unter Zitierung folgender Rechtsprechung: OVG NW, B.v. 10.4.2012 - 8 B 209/12 - juris Rn. 4 f.; B.v. 4.11.1992 - 13 B 3083/92 - NVwZ-RR 1993, 218 - juris Rn. 7-15; VG Augsburg, U.v. 19.5.2009 - Au 3 K 08.1437 - juris Rn. 22; U.v. 20.2.2009 - Au 3 K 08.1399 - juris Rn. 23; VG Ansbach, B.v. 5.7.2013 - AN 10 S 13.985 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 28.10.2015 - 11 ZB 15.1618

    Zulassungsverfahren, Dauerkennzeichen, Unzuverlässigkeit, Fahrzeug

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.01.2021 - B 1 S 20.1440
    Die Hinweise zur Verwendung der roten Kennzeichen auf der Rückseite des vorgelegten Fahrzeugscheinhefts weisen ausdrücklich auf die Pflichten aus § 16 Abs. 2 FZV hin (vgl. hierzu BayVGH, B. v. 28.10.2015 - 11 ZB 15.1618 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 28.07.2009 - 11 ZB 09.742

    Widerruf der Zuteilung eines roten Kennzeichens; nicht mehr gegebene

  • VG Bayreuth, 16.03.2021 - B 1 K 20.1441

    Widerruf von roten Dauerkennzeichen, Überlassung für einen längeren Zeitraum

  • VG Augsburg, 19.05.2009 - Au 3 K 08.1437

    Rotes Kennzeichen; Widerruf; Unzuverlässigkeit

  • VG Augsburg, 20.02.2009 - Au 3 K 08.1399

    Rotes Kennzeichen; Widerruf; Unzuverlässigkeit

  • VG Bayreuth, 16.03.2021 - B 1 K 20.1441

    Widerruf von roten Dauerkennzeichen, Überlassung für einen längeren Zeitraum

    Gleichzeitig wurde um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht (B 1 S 20.1440).

    Im Verfahren B 1 S 20.1440 trug der Beklagte vor, dass der Kläger vor Bescheidserlass mit Schreiben vom 14. September 2020 angehört worden sei.

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